JoRa Gebäudeservice
Ist JoRa da, schreien alle Hurra!

AGB

1 Allgemeines - Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen.

Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn Ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

2 Art und Umfang der Leistung
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

Die Reinigungsarbeiten werden für den Zeitraum von einem Monat zur Probe ausgeführt, die auch vergütet werden. In dieser Zeit kann der Vertrag beidseitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Vertragsjahr bestimmt sich aus dem Zeitraum von 12 Monaten, beginnend mit dem Tag des Reinigungsbeginn.

Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

3 Abnahme und Gewährleistung
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – d.h. innerhalb 24 Stunden; spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden. Die Mängel sind mit Bildmaterial zu belegen.

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.

Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Stunden. Äußere Einflüsse wie Regen, Sturm und Hagel und nicht beeinflussbare Umstände (z.B. Bauarbeiten in unmittelbarer Nähe etc.) gehören nicht zur Gewährleistung.

Die Dienstleistungen gelten auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Dienstleistungen durch Fernbleiben diese nicht abnehmen kann, bzw. auch keine autorisierte Person zur Verfügung stellt.

Bei einmaligen Leistungen erfolgt die Abnahme sofort bzw. spätestens am Folgetag nach Fertigstellung. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Werkleistung als abgenommen.

4 Aufmaß
Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.

Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

5 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuer-rechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gemäß §19 UStG enthält der Rechnungsbeitrag keine Umsatzsteuer.

6 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder evtl. Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist bei Einbehaltung eines Sicherheitsbetrages berechtigt, alle ihm dadurch entstandenen Schäden in Rechnung zu stellen.

7 Haftung
Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Kalender-tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. 

Trotz Reinigungsmängel dürfen Reinigungsrechnungen nicht zurückbehalten werden, da sonst Verzugszinsen fällig werden.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

10 Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verwaltet werden.

11 Datenschutzerklärung
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend den Datenschutzgesetzen zu verarbeiten. Ferner haben wir das Recht, in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen.

12 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend, falls diese AGB eine Lücke aufweisen sollte.


Stand: 04/2021




 
 
 
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